Maskenpflicht auf dem Sportgelände

Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe ausgerufen und die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. In Absprache mit der Stadt Lichtenau hat sich daher auch der SV Scherzheim dazu entschlossen sein Hygienekonzept zu aktualisieren. Ab sofort muss auf dem gesamten Sportgelände des SV Scherzheim eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht in Zone 1 (Spielfeld) sowie an Sitzplätzen in der Vereinsgaststätte. Der SV Scherzheim weist darüber hinaus darauf hin, dass neben der Maskenpflicht weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds gilt!

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Kategorien: Vereins-News

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